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Forum Mobilitätswende im Quartier

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Tempo 30 in Ortschaften schützt Fußgänger - Erhebliche Mängel an Fußgängerüberwegen

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(@carsten)
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Pressemitteilung der Björn-Steiger-Stiftung vom 23. April 2026

Viele der 406 im Jahr 2025 bei Verkehrsunfällen getöteten Fußgänger könnten noch leben, wenn in Deutschland innerhalb geschlossener Ortschaften eine Regelgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde gelten würde. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung sollte deshalb in die Wege geleitet werden. Dies ist eine zentrale Folgerung, die die Björn Steiger Stiftung aus einer von ihr am Donnerstag in Münster vorgestellten Studie zu Ursachen und Ablauf von Fußgänger-Unfällen zog.

Wesentliches Ergebnis der Studie war, dass der sogenannte Überschreiten-Unfall, also die Kollision beim Überqueren der Fahrbahn außerhalb von Kreuzungen, zahlenmäßig dominant und auch besonders schwer war. Bei diesem Unfalltyp spielt laut dem Leiter der Unfallforschung der Stiftung, Siegfried Brockmann, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge eine wesentliche Rolle.

Ein Viertel der Überschreiten-Unfälle geschah an Fußgängerüberwegen. Laut Brockmann seien dabei in rund einem Drittel der Fälle sicherheitsrelevante Mängel an der Anlage festgestellt worden. „Solche Anlagen vermitteln eine Scheinsicherheit und sind inakzeptabel“, so Brockmann. Sie müsste entweder regelgerecht gestaltet oder entfernt werden. Überdies herrschte hier ganz überwiegend Tempo 50. Tempo 30 könnten und sollten die Kommunen in diesen Bereichen schon nach geltender Rechtslage anordnen.


siehe dazu auch

taz.de 23.4.2026: Tempo 30 kann Leben retten
https://taz.de/Tempo-30-kann-Leben-retten/!6173273/



   
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